Was ist los bei CashbackXXL? – Auszahlung offen
Eigentlich war ich ein großer Fan des Cashbackportals CashbackXXL.de. Ich habe diesem Cashbackportal als einen Geheimtipp eingestuft und einen Beitrag zu den geplanten Neuerungen im November geschrieben, was ich nur bei Portalen zu beabsichtigen pflege, die auch seriös sind und ihren unternehmerischen Pflichten nachkommen. Die Meinungen im Internet zum Betreiber Sven Henning gehen dabei sehr weit auseinander. Während die eine Seite strikt von den Projekten, die der XXL-Marketingsolution angehören, abraten und als unseriös einstufen, gehörte ich zu der Seite, die die offenen Auszahlungen bisher immer (wenn auch mit Verzögerungen) erhalten haben.
CashbackXXL.de sticht mit seiner wöchentlichen Verlosung in Höhe von 50,00 Euro für je 10 Gewinnplätze stark heraus. Da inzwischen die Gewinnplätze meistens auch voll besetzt sind, gehe ich auch von einer entsprechenden Teilnahmeanzahl der Nutzer aus, bezweifle aber persönlich stark, dass die Einnahmen auch zur Deckung der ausgespielten Gewinne dienen. Wir reden hier in Summe von 500 Euro, die wöchentlich ausgeschüttet werden. Die Cashbackquoten sind recht gut einzuordnen und zeigen mir, dass nur ein geringer Teil für den Betreiber übrig bleiben. Einfache Beispielrechnung: Wenn der Betreiber von den Cashbackquoten nur 1 % für sich behält, müsste er zur Deckung der Gewinne wöchentlich mind. 50.000 Euro Umsatz machen – was ich beim Stöbern durch die Shops, den erfassten Aktionen und den ausgeschütteten Cashbacks nicht sehen kann.
Seit dem 1. Februar dümpelt nun eine offene Auszahlung in Höhe von 157,25 Euro nun herum. Weitere 158 Euro liegen auf meinem Konto offen, doch diese kann ich noch nicht zur Auszahlung beantragen, weil meine alte Forderung noch nicht als ausgezahlt markiert wurde. Ich habe in der Vergangenheit schon mehrfach versucht, die Hotline im Impressum zu wählen, werde aber immer nur auf eine Mailbox umgeleitet. Ein persönlich zu übergebendes Einschreiben existiert auch – da konnte ich sehen, dass die Post für CashbackXXL an ein Postfach umgeleitet wird. Das Anschreiben wurde mehrere Wochen lang nicht abgeholt, ich müsste überprüfen, ob es immer noch am Postschalter liegt. Mehrere E-Mails existieren, wo ich den Betreiber mahne und in Zahlungsverzug setze. Bisher kam dann immer doch eine Auszahlung und ich musste keine weiteren Schritte einleiten.
Diesmal ist es anders. Es sind inzwischen 3 Monate vergangen und ich bin lange nicht mehr so bemüht, meiner Forderung hinterherzulaufen. Ich habe eine letzte E-Mail mit einer Frist gesetzt, die am 16. April ausgelaufen ist und nichts ist passiert. So blieb mir nur der Weg zur Eröffnung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, dass ich bereits eingeleitet habe. Der Mahnbescheid ist am 20. April erlassen worden, die Auszahlung immer noch offen. Zwei Wochen nun hat der Betreiber Zeit, auf dieses Schreiben zu reagieren. Ansonsten kann ich einen entsprechenden Vollstreckungtitel erwirken und so mein Geld über das Gericht eintreiben lassen. Selbstverständlich habe ich ausreichend Beweise in Form von Videos, Screenshots und den ganzen Briefen/Mails, die geschrieben worden sind, weswegen ich im Falle einer Verhandlung zu Recht an mein Geld kommen werde. Das Internet ist halt kein rechtsfreier Raum.
Mit diesem Post rate ich nun ebenfalls von CashbackXXL ab. Hier sollten sich nur Nutzer trauen, Kunde zu werden, die ein gewisses Risiko eines Zahlungsausfalls akzeptieren oder rechtliche Schritte wagen. Sobald meine neue Kategorie „Schwarze Schafe“ fertig wird, an der ich aktuell schreibe, werde ich CashbackXXL dorthin verschieben müssen. Über das weitere Verfahren halte ich Euch hier gerne auf dem Laufenden.
EDIT vom 26.04.2021: Wohl auf Reaktion auf meinen Mahnbescheid wurde mein Account bei CashbackXXL nun auch gesperrt. Der Rechtsweg wird damit nun bestritten, um meine offene Forderung von über 300 Euro auch durchzusetzen. Videos, Screenshots und E-Mails sowie Schriftverkehr sind als Nachweis dafür vorhanden.
EDIT vom 27.04.2021: Heute erhielt ich eine Überweisung von über 150 Euro, die meiner Hauptforderung entsprach, nicht aber den Kosten für den Mahnbescheid. Da ich aber noch offenes Guthaben in selbiger Höhe habe, werde ich weiter den rechtlichen Weg bestreiten, dafür sind zu viele Nachweise vorhanden und die Chancen stehen gut, die Forderung gerichtlich durchzusetzen. Eine letzte Frist werde ich setzen und es ansonsten über einen zweiten Mahnbescheid und ggf. einer Gerichtsverhandlung regeln müssen.
EDIT vom 06.05.2021: Gestern erhielt ich vom Amtsgericht Hagen einen Widerspruch des Antragsgegners, der keinerlei Begründung enthält. Die Forderung hat er aber bezahlt gehabt… naja. Ob man überhaupt weiß, was das bedeutet? Durch diesen Widerruf wurden nun weitere Kosten fällig, die ich soeben überwiesen habe und somit den Rechtsstreit vor einem Richter herbeiführen wird. Ich habe bereits begonnen, meine Unterlagen, Screenshots, Videos und E-Mails zu drucken, um diese dann einem Anwalt übergeben zu können. Dann gibt es nun das volle Programm… man hätte es deutlich günstiger haben können, in dem man einfach mal seine Nutzer ausbezahlt.